Am Anfang der Ausbildung fliegt der Schüler mit einem erfahrenen Lehrer in einem Doppelsitzer. In dieser Zeit lernt der Schüler die Grundlagen, bis er ein Segelflugzeug selbstständig steuern kann.

Die A-Prüfung beendet den ersten Ausbildungsabschnitt mit drei Flügen ohne Lehrer. Danach werden die Kenntnisse des Schülers mit Hilfe der Lehrer weiter vertieft und er hat ausreichend Gelegenheit, alleine Erfahrungen im Umgang mit Segelflugzeugen zu sammeln. Bei der B- und der C-Prüfung werden weitere fliegerische Fähigkeiten nachgewiesen.

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alle packen mit an
Auch theoretischer Unterricht muss parallel zur praktischen Ausbildung absolviert werden. Er findet vorwiegend in den Wintermonaten statt. Ein Sprechfunkzeugnis muss absolviert und schließlich die abschließende Theorieprüfung abgelegt werden. Deren Bestehen ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Luftfahrerscheinprüfung, mit der die Ausbildung zum Luftfahrzeugführer abschließt.

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Gibt es Altersgrenzen?

  • Jeder Flugtaugliche ab 13 Jahren kann Segelflieger werden.
  • Der Luftfahrerschein wird allerdings frühestens am 16. Geburtstag ausgehändigt, auch wenn die Prüfung schon vorher abgelegt wurde.

Wie lange dauert die Ausbildung?

In der Regel dauert die Ausbildung, wenn sie im Verein absolviert wird, ca. 2-3 Jahre. Das ist jedoch abhängig von dem Engagement des jeweiligen Schülers / der Schülerin, von seiner / ihrer Auffassungsgabe und natürlich vom Wetter.

Was braucht man nun?

Vor Beginn der Ausbildung:

  • Kopie Personalausweis / Reisepass zwecks Feststellung des Mindestalters
  • Bei Minderjährigen: Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • unterschriebener Aufnahmeantrag und Erklärung gegenüber dem Vorstand
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Kopie des Tauglichkeitszeugnisses. Das Tauglichkeitszeugnis muss spätestens vor dem ersten Alleinflug vorliegen. Der Ausbildungsbetrieb weist aber den Bewerber vor Beginn der Ausbildung darauf hin, dass die Lizenz nur bei nachgewiesener Tauglichkeit erteilt werden kann (§ 24 (5) LuftVZO)

Zur theoretischen Prüfung bei der Bezirksregierung :
(das erledigt der Ausbildungsleiter für dich)

  • Antrag auf Abnahme der Prüfung
  • 1 Passbild
  • Polizeiliches Führungszeugnis Belegtart „O“ aus dem Bundeszentralregister
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Kopie des Ausbildungsnachweises

Zur Erteilung der Lizenz nach bestandener praktischer Prüfung:

  • Antrag auf Erteilung der Lizenz
  • Ausbildungsnachweis (Original komplett ausgefüllt)
  • Kopie des Sprechfunkzeugnisses
  • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort (Original)
  • Bescheinigung über den 50 km Streckenflug / 100 km mit Lehrer

In allen Phasen der Ausbildung – das betrifft auch die Formalia – stehen die Fluglehrer &  Mitglieder des LVA natürlich jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.