Am Anfang der Ausbildung fliegt der Sch�ler mit einem erfahrenen Lehrer in einem Doppelsitzer. In dieser Zeit lernt der Sch�ler die Grundlagen, bis er ein Segelflugzeug selbstst�ndig steuern kann.
Die A-Pr�fung beendet den ersten Ausbildungsabschnitt mit drei Fl�gen ohne Lehrer. Danach werden die Kenntnisse des Sch�lers mit Hilfe der Lehrer weiter vertieft und er hat ausreichend Gelegenheit, alleine Erfahrungen im Umgang mit Segelflugzeugen zu sammeln. Bei der B- und der C-Pr�fung werden weitere fliegerische F�higkeiten nachgewiesen. |
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Auch theoretischer Unterricht muss parallel zur praktischen Ausbildung absolviert werden. Er findet vorwiegend in den Wintermonaten statt. Ein Sprechfunkzeugnis muss absolviert und schlie�lich die abschlie�ende Theoriepr�fung abgelegt werden. Deren Bestehen ist Voraussetzung f�r die Zulassung zur praktischen Luftfahrerscheinpr�fung, mit der die Ausbildung zum Luftfahrzeugf�hrer abschlie�t. |
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Gibt es Altersgrenzen?
- Jeder Flugtaugliche ab 13 Jahren kann Segelflieger werden.
- Der Luftfahrerschein wird allerdings fr�hestens am 16. Geburtstag ausgeh�ndigt, auch wenn die Pr�fung schon vorher abgelegt wurde.
Wie lange dauert die Ausbildung?
In der Regel dauert die Ausbildung, wenn sie im Verein absolviert wird, ca. 2-3 Jahre. Das ist jedoch abh�ngig von dem Engagement des jeweiligen Sch�lers / der Sch�lerin, von seiner / ihrer Auffassungsgabe und nat�rlich vom Wetter.
Was braucht man nun?
Vor Beginn der Ausbildung:
- Kopie Personalausweis / Reisepass zwecks Feststellung des Mindestalters
- Bei Minderj�hrigen: Zustimmungserkl�rung der�gesetzlichen Vertreter
- unterschriebener Aufnahmeantrag und Erkl�rung gegen�ber dem Vorstand
- Erkl�rung �ber schwebende Strafverfahren
- Kopie des Tauglichkeitszeugnisses. Das Tauglichkeitszeugnis muss sp�testens vor dem ersten Alleinflug vorliegen. Der Ausbildungsbetrieb weist aber den Bewerber vor Beginn der Ausbildung darauf hin, dass die Lizenz nur bei nachgewiesener Tauglichkeit erteilt werden kann (� 24 (5) LuftVZO)
Zur theoretischen Pr�fung bei der Bezirksregierung :
(das erledigt der Ausbildungsleiter f�r dich)
- Antrag auf Abnahme der Pr�fung
- 1 Passbild
- Polizeiliches F�hrungszeugnis Belegtart �O� aus dem Bundeszentralregister
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Kopie des Ausbildungsnachweises
Zur Erteilung der Lizenz nach bestandener praktischer Pr�fung:
- Antrag auf Erteilung der Lizenz
- Ausbildungsnachweis (Original komplett ausgef�llt)
- Kopie des Sprechfunkzeugnisses
- Bescheinigung �ber Sofortma�nahmen am Unfallort (Original)
- Bescheinigung �ber den 50 km Streckenflug / 100 km mit Lehrer
In allen Phasen der Ausbildung – das betrifft auch die Formalia – stehen die Fluglehrer & �Mitglieder des LVA nat�rlich jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.