Am Anfang der Ausbildung fliegt der Sch�ler mit einem erfahrenen Lehrer in einem Doppelsitzer. In dieser Zeit lernt der Sch�ler die Grundlagen, bis er ein Segelflugzeug selbstst�ndig steuern kann.

Die A-Pr�fung beendet den ersten Ausbildungsabschnitt mit drei Fl�gen ohne Lehrer. Danach werden die Kenntnisse des Sch�lers mit Hilfe der Lehrer weiter vertieft und er hat ausreichend Gelegenheit, alleine Erfahrungen im Umgang mit Segelflugzeugen zu sammeln. Bei der B- und der C-Pr�fung werden weitere fliegerische F�higkeiten nachgewiesen.

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alle packen mit an
Auch theoretischer Unterricht muss parallel zur praktischen Ausbildung absolviert werden. Er findet vorwiegend in den Wintermonaten statt. Ein Sprechfunkzeugnis muss absolviert und schlie�lich die abschlie�ende Theoriepr�fung abgelegt werden. Deren Bestehen ist Voraussetzung f�r die Zulassung zur praktischen Luftfahrerscheinpr�fung, mit der die Ausbildung zum Luftfahrzeugf�hrer abschlie�t.

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Gibt es Altersgrenzen?

  • Jeder Flugtaugliche ab 13 Jahren kann Segelflieger werden.
  • Der Luftfahrerschein wird allerdings fr�hestens am 16. Geburtstag ausgeh�ndigt, auch wenn die Pr�fung schon vorher abgelegt wurde.

Wie lange dauert die Ausbildung?

In der Regel dauert die Ausbildung, wenn sie im Verein absolviert wird, ca. 2-3 Jahre. Das ist jedoch abh�ngig von dem Engagement des jeweiligen Sch�lers / der Sch�lerin, von seiner / ihrer Auffassungsgabe und nat�rlich vom Wetter.

Was braucht man nun?

Vor Beginn der Ausbildung:

  • Kopie Personalausweis / Reisepass zwecks Feststellung des Mindestalters
  • Bei Minderj�hrigen: Zustimmungserkl�rung der�gesetzlichen Vertreter
  • unterschriebener Aufnahmeantrag und Erkl�rung gegen�ber dem Vorstand
  • Erkl�rung �ber schwebende Strafverfahren
  • Kopie des Tauglichkeitszeugnisses. Das Tauglichkeitszeugnis muss sp�testens vor dem ersten Alleinflug vorliegen. Der Ausbildungsbetrieb weist aber den Bewerber vor Beginn der Ausbildung darauf hin, dass die Lizenz nur bei nachgewiesener Tauglichkeit erteilt werden kann (� 24 (5) LuftVZO)

Zur theoretischen Pr�fung bei der Bezirksregierung :
(das erledigt der Ausbildungsleiter f�r dich)

  • Antrag auf Abnahme der Pr�fung
  • 1 Passbild
  • Polizeiliches F�hrungszeugnis Belegtart �O� aus dem Bundeszentralregister
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Kopie des Ausbildungsnachweises

Zur Erteilung der Lizenz nach bestandener praktischer Pr�fung:

  • Antrag auf Erteilung der Lizenz
  • Ausbildungsnachweis (Original komplett ausgef�llt)
  • Kopie des Sprechfunkzeugnisses
  • Bescheinigung �ber Sofortma�nahmen am Unfallort (Original)
  • Bescheinigung �ber den 50 km Streckenflug / 100 km mit Lehrer

In allen Phasen der Ausbildung – das betrifft auch die Formalia – stehen die Fluglehrer & �Mitglieder des LVA nat�rlich jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.